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Glossar

Begriffe aus Verwaltung, Vereinbarungsprüfung und KI-gestützter Dokumentenprüfung, kurz erklärt.

§ 125 SGB IX

§ 125 SGB IX regelt Inhalt und Form der schriftlichen Vereinbarung zwischen Träger der Eingliederungshilfe und Leistungserbringer. Sie besteht aus der Leistungsvereinbarung und der Vergütungsvereinbarung und ist Voraussetzung dafür, dass der Träger Leistungen durch diesen Leistungserbringer erbringen lassen kann.

Bezug zu Kontrakte.AI: Kontrakte.AI wird für die Vorprüfung von Vereinbarungen nach § 125 SGB IX eingesetzt, sowohl auf Seite der Behörde als auch vor der Einreichung durch den Leistungserbringer. Die KI liefert den ersten Prüfdurchgang, der Mensch entscheidet.

§ 128 SGB IX

§ 128 SGB IX gibt den Trägern der Eingliederungshilfe ein gesetzliches Recht, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität einschließlich der Wirksamkeit der vereinbarten Leistungen eines Leistungserbringers zu prüfen. Grundlage ist ein Abgleich zwischen den vereinbarten Standards und der tatsächlichen Leistungserbringung.

Bezug zu Kontrakte.AI: Kontrakte.AI unterstützt die dokumenten- und kriterienbezogene Sichtung von Nachweisen gegen ein Regelwerk, mit Fundstelle je Kriterium. Die Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit trifft der Träger. Mehr auf der Seite Für Behörden.

BTHG (Bundesteilhabegesetz)

Das Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 hat das Recht der Menschen mit Behinderungen stufenweise reformiert. Mit der Reformstufe zum 1. Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und als Teil 2 in das SGB IX überführt, einschließlich des neuen Vertragsrechts der §§ 123 ff. SGB IX.

Bezug zu Kontrakte.AI: Die Umstellung auf das neue Vertragsrecht hat bei den Trägern viele neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ausgelöst. Kontrakte.AI unterstützt deren Prüfung und ist dafür seit August 2024 bei einem Landesamt im produktiven Einsatz.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen für Menschen mit wesentlicher Behinderung oder drohender wesentlicher Behinderung, die ihnen eine volle und wirksame Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen sollen. Sie ist seit 2020 in Teil 2 des SGB IX geregelt. Welche Stelle Träger ist, bestimmt das Landesrecht.

Bezug zu Kontrakte.AI: Kontrakte.AI richtet sich an Träger der Eingliederungshilfe und an Leistungserbringer, die Vereinbarungen und Nachweise gegen ein Regelwerk prüfen. Die Software trifft keine Entscheidungen über individuelle Leistungsansprüche.

Human-in-the-Loop

Human-in-the-Loop bezeichnet ein Systemdesign, bei dem ein Mensch die Ergebnisse einer KI prüft und die maßgebliche Entscheidung trifft. Der EU AI Act verlangt für Hochrisiko-KI-Systeme eine wirksame menschliche Aufsicht (Art. 14 Verordnung (EU) 2024/1689).

Bezug zu Kontrakte.AI: In Kontrakte.AI landet jeder KI-Befund zunächst in einem offenen Status und muss aktiv bestätigt, geändert oder abgelehnt werden. Eine automatische Übernahme gibt es nicht. Leitsatz: KI als Erstprüfer, Mensch als Entscheider.

Landesrahmenvertrag (§ 131 SGB IX)

Landesrahmenverträge werden auf Landesebene zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer geschlossen (§ 131 SGB IX). Sie konkretisieren, was in den einzelnen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX zu regeln ist, etwa Leistungsmerkmale, Vergütungsbestandteile und Grundsätze der Prüfung.

Bezug zu Kontrakte.AI: Die Vorgaben eines Landesrahmenvertrags lassen sich als Prüfkatalog oder als Referenzdokument hinterlegen. Kontrakte.AI markiert dann Stellen im Entwurf, die fehlen oder davon abweichen.

Leistungsvereinbarung

Die Leistungsvereinbarung ist die schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und einem Leistungserbringer über Inhalt und wesentliche Leistungsmerkmale der Leistung (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB IX). Mindestinhalte sind unter anderem der zu betreuende Personenkreis, Art, Umfang, Ziel und Qualität der Leistung einschließlich ihrer Wirksamkeit, die personelle Ausstattung und die Qualifikation des Personals.

Bezug zu Kontrakte.AI: Kontrakte.AI prüft eingehende Leistungsvereinbarungen gegen einen hinterlegten Prüfkatalog, zum Beispiel zu den Pflichtinhalten, und zeigt jeden Befund mit Fundstelle. Die Bewertung trifft die Sachbearbeitung.

Massenprüfung

Bei einer Massenprüfung werden viele Dokumente in einem Durchgang gegen denselben Prüfkatalog geprüft. Das Ergebnis ist eine Übersicht aus Dokumenten und Kriterien, in der Auffälligkeiten über den gesamten Bestand sichtbar werden.

Bezug zu Kontrakte.AI: Die Massenprüfung von Kontrakte.AI zeigt je Kriterium, welche Dokumente es erfüllen, und unterscheidet im Excel-Export KI-Vorschläge von bestätigten Bewertungen. Jede Bewertung bleibt von einem Menschen bestätigbar.

OCR / Scan-Prüfung

OCR (Optical Character Recognition) ist die automatische Texterkennung in Bilddateien, etwa in gescannten Verträgen ohne durchsuchbaren Text. Eine Scan-Prüfung verbindet die Texterkennung mit einer inhaltlichen Prüfung des erkannten Textes.

Bezug zu Kontrakte.AI: Kontrakte.AI liest auch reine Bild-Scans, erfasst Tabellen sowie Kopf- und Fußzeilen strukturiert und markiert Befunde direkt auf der gescannten Seite. Bei schlechter Vorlage oder Handschrift kann die Texterkennung Fehler machen, deshalb bleibt die Prüfung durch den Menschen maßgeblich.

Playbook-Prüfung (Prüfkatalog)

Eine Playbook-Prüfung misst ein Dokument an einem festgelegten Katalog von Prüffragen und Kriterien, statt es frei zu begutachten. Der Katalog bildet die Maßstäbe einer Organisation ab, etwa aus einem Rahmenvertrag, einer Richtlinie oder einer internen Arbeitshilfe.

Bezug zu Kontrakte.AI: In Kontrakte.AI besteht ein Playbook aus Ordnern und Prüffragen (Ja/Nein, Zahl, Datum, Freitext). Die KI schlägt je Frage eine Antwort mit Fundstelle vor, die Sachbearbeitung übernimmt sie oder beantwortet die Frage selbst. Ein erster Katalogentwurf kann per KI aus einer vorhandenen Richtlinie erzeugt werden.

Rechtskontext (Jurisdiktion)

Der Rechtskontext legt fest, vor dem Hintergrund welcher Rechtsordnung ein Dokument geprüft wird, etwa deutsches, österreichisches oder schweizerisches Recht. Er ist von der Dokumentsprache zu unterscheiden: Ein deutschsprachiger Vertrag kann einer anderen Rechtsordnung unterliegen.

Bezug zu Kontrakte.AI: In Kontrakte.AI wird der Rechtskontext pro Prüfung gewählt und getrennt von Dokument- und Ausgabesprache geführt. Die Herkunft der Angabe (Mandantenstandard, Vorgabe oder manuelle Auswahl) ist sichtbar.

Vergütungsvereinbarung

Die Vergütungsvereinbarung legt fest, welche Vergütung der Träger der Eingliederungshilfe für die vereinbarten Leistungen an den Leistungserbringer zahlt (§ 125 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB IX). Sie wird zusammen mit der Leistungsvereinbarung für einen bestimmten Zeitraum geschlossen und baut auf deren Leistungsmerkmalen auf.

Bezug zu Kontrakte.AI: Kontrakte.AI kann Werte wie Vergütungssätze, Laufzeiten oder Stichtage als Antwort auf Prüffragen aus dem Dokument auslesen und mit Fundstelle anzeigen. Eine Kalkulation rechnet die Software nicht nach.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis belegt, dass eine Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde. Er besteht nach den Nebenbestimmungen für Zuwendungen in der Regel aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis und wird von der Bewilligungsbehörde geprüft.

Bezug zu Kontrakte.AI: Kontrakte.AI misst Verwendungsnachweise, die sich in Aufbau und Sprache stark unterscheiden, an einheitlichen Bewertungskriterien und ordnet jedem Kriterium die passende Textstelle zu. Eine Belegprüfung oder ein Nachrechnen des zahlenmäßigen Nachweises leistet die Software nicht.

Zuwendung / ANBest-P

Zuwendungen sind Leistungen der öffentlichen Hand an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (§§ 23, 44 BHO bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnung). Die ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheids und regeln unter anderem Mittelanforderung, Mitteilungspflichten und den Verwendungsnachweis.

Bezug zu Kontrakte.AI: Die Anforderungen aus Bescheid und ANBest-P lassen sich als Prüfkatalog hinterlegen, gegen den eingereichte Nachweise gesichtet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Bewilligungsbehörde.

Zwei-Parteien-Workflow

Ein Zwei-Parteien-Workflow bildet ein Verfahren ab, in dem eine einreichende und eine prüfende Stelle am selben Vorgang arbeiten, etwa Leistungserbringer und Leistungsträger. Einreichung, Prüfung, Rückfragen und Überarbeitung laufen in Runden, bis eine Entscheidung fällt.

Bezug zu Kontrakte.AI: Kontrakte.AI bietet einen einzigartigen nativen Zwei-Parteien-Workflow: Die einreichende Seite wird per E-Mail-Link eingeladen, sieht nur ihren eigenen Vorgang und erhält vor der Einreichung eine KI-Vorprüfung. Die prüfende Seite kommentiert an der Textstelle und entscheidet.